Fritz Vahrenholt: Die Bundesregierung verpulvert weiter Milliarden für die grüne Energiewende

Monatlicher Newsletter von Fritz Vahrenholt

Die globale Temperatur ist im März 2026 gegenüber Februar etwa gleichgeblieben. Sie liegt nun um 0,38 Grad Celsius höher als das langjährige Mittel. Der Abkühlungstrend neigt sich dem Ende und es deutet sich ab Herbst ein El-Nino an, der die globalen Temperaturen im nächsten Jahr erhöhen wird. El Nino ist eine natürliche zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle 3-5 Jahre ereignet. Das hat zwar nichts mit CO2 zu tun, aber wir werden erleben, wie Politik und Medien die steigenden Temperaturen zum Anlass nehmen werden, ihren fatalen Weg der Energiewende damit weiter zu begründen.

Dieses weiter so dokumentiert auch das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm, das Ende März von Umweltminister Schneider vorgestellt worden ist.


„Diese Energiewende bringt uns um“

Vier Tage vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz fand Bundeskanzler Friedrich Merz in Trier folgende Worte: „Diese Energiewende, wenn wir sie jetzt nicht korrigieren, bringt uns um. Sie ist zu teuer geworden. Es ist der falsche Weg, man kann nicht nur alles mit Sonne und Wind machen“. Du meine Güte! Das schreibe ich seit fünfzehn Jahren. Aber warum lässt der Kanzler dann alles so weiterlaufen?
Zwei Wochen später beschloss die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026. Umweltminister Schneider konnte stolz verkünden, dass 8 Milliarden € ausgegeben werden, um 25 Millionen t weniger CO2 in 2030 auszustoßen. Das Geld wird zum Fenster hinausgeworfen, als hätten wir keine Haushaltsprobleme: Denn dividiert man die Zahlen, kommt man auf die horrende Zahl von 320 € pro t reduzierten CO2. Der CO2- Zertifikate-Preis liegt im Augenblick bei 72,60 €. Das Klimaschutzprogramm veranlasst also Maßnahmen, die viermal teurer sind als der heutige CO2-Preis.

Und in Wirklichkeit liegen die Kosten für das Programm noch dramatisch höher, da die Folgekosten der weiteren Wind- und Solarsubvention nicht berücksichtigt worden sind. Die Diskrepanz zwischen Worten des Kanzlers und den Taten der Bundesregierung wird auch an folgender Bemerkung des Umweltministers deutlich: „Es ist uns als Bundesregierung gelungen, dieses Programm ohne größeren Streit zu erarbeiten“. Also kein Streit mit dem Kanzleramt oder mit dem Wirtschaftsministerium, das sagt uns: Im Geld ausgeben zu Lasten der Bürger ist man sich einig. Ich zeige Ihnen jetzt, um wieviel Geld es wirklich geht, in dem ich einen Punkt aus dem Klimaschutzprogramm herausgreife: die zusätzliche Ausschreibung von 12 000 MW Windkraft ab 2027, was 2000 Windkraftanlagen entspricht.

Mehr Windkraftausschreibungen erhöhen den Zuschlagswert

Noch im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) der grünen Ampel war das Ziel festgelegt worden, bis 2030 115 000 MW Windkraft zu erreichen. Dazu sollten jedes Jahr 10 000 MW Windkraft ausgeschrieben werden, die maximal 7,25 €ct/kWh an Einspeisevergütung bekommen sollen. Am 31.3.2026 hatten wir einen Stand von 69 000 MW Windkraft in Deutschland. Um ja nicht das Ziel von rot-grün-gelb zu verfehlen, hat die Bundesregierung nun die Ausschreibungsmenge um 12000 MW insgesamt erhöht. Das führt aber zu mehr Anlagen mit höherer Vergütung. Denn bislang gab es mehr Anträge als 10 000 MW im Jahr, so dass die höchsten Zuschlagswerte wegfielen. Dadurch waren die Zuschlagswerte deutlich niedriger als 7,25 €ct/kWh. Mit der Mengenausweitung wird es Projektierern wieder eher möglich, ihre Gebote so nahe wie möglich am Höchstwert zu platzieren, weil ja nahezu alles, was beantragt wird, bedient wird.

Mehr Windkraftausschreibungen erhöhen die Zuzahlungen aus dem Bundeshaushalt

Es gibt aber noch einen zweiten kostentreibenden Effekt der Mehrausschreibung von 12000 MW Windkraft. Mehr Windkraftanlagen im Bestand senken zusätzlich den Börsenstrompreis dann, wenn es Wind gibt. Dann bekommt der Betreiber die Differenz zwischen Börsenpreis, der dann öfter nahe Null sein wird, und seinem Gebotspreis von bis zu 7,25 €ct/kWh aus dem Bundeshaushalt ersetzt. Höherer Zuschlagswert und häufigere Zuzahlung wegen niedrigem Börsenpreis führen zu höherer Subvention aus dem Bundeshaushalt. Dr. Christoph Canne von Vernunftkraft hat das ausgerechnet: es führt zu einer Zusatzsubvention von 8 Milliarden € über die nächsten 20 Jahre. Darüber verliert Minister Schneider kein Wort.

So machen es die Schildbürger: Windkraftanlagen dorthin, wo kein Wind weht

Er verbirgt sich im Klimaschutzprogramm zur Windenergie noch ein weiterer Anschlag auf den Bundeshaushalt. Bundesminister Schneider möchte, dass mehr Windenergie im Süden Deutschlands platziert wird: „Das Referenzertragsmodell wird zu einer regional ausgewogenen Verteilung insbesondere auch für Windenergie im Süden beitragen“ (Klimaschutzprogramm 2026, S.24). Was so harmlos klingt, kostet weitere zusätzliche Milliarden und ist ein Verstoß gegen die Koalitionsvereinbarung, in der es noch hieß, dass das man das Erneuerbare Energie Gesetz überprüfen will „auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwindstandorte“.

Worum geht es? Im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) hatte Robert Habeck den § 36h hinzugefügt. Weil mit der normalen EEG-Vergütung niemand auf die Idee käme, im windschwachen Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen und südlichen Rheinland-Pfalz ein Windkraftwerk zu errichten, weil es sich nicht rechnet, wurde ein Korrekturfaktor ins Gesetz eingebracht, der die EEG-Vergütung für den Süden auf das 1,55-fache erhöht, wenn der Wind nur 50 % des bundesdeutschen Referenzstandortes ausmacht. Wenn es nur 60 % sind, erhöht sich der Zuschlag um „nur“ das 1,42-fache, bei 70 % das 1,29-fache. Es ist wie bei den Schildbürgern: dort, wo wenig Wind ist, ist Windenergie besonders unwirtschaftlich und deswegen bezahlt der Steuerzahler mehr.

Der Referenzstandort für große Anlagen in Deutschland liegt bei etwas über 3000 Volllaststunden im Jahr. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er im Durchschnitt etwa 50 -70 %, der Durchschnitt dürfte bei 60 %, also etwa 2000 Vollaststunden liegen. Für diese eigentlich unwirtschaftlichen Standorte wird dann bis zu 1,42 mal 7,25 €ct/kWh, das sind 10,3 €ct/kWh gezahlt. Der durchschnittliche Marktwert für Windenergie an Land war im letzten Jahr 7,44 €ct/kWh. Die Differenz in zwischen 10,3 und 7,44 €ct/kWh ist 2,86 €ct/kWh. Eine 6 MW Anlage macht bei 2000 Volllaststunden 12 Mio. kWh. Das ergibt im Jahr ein Subventionsbedarf von 343 200 € pro Anlage. Bei 2000 Anlagen sprechen wir von 686,4 Mio. € im Jahr mit einer 20 Jahres Garantie. Das macht dann über 20 Jahre 14 Milliarden € aus. Dies Geld kommt aus dem Klimaschutzfonds, der mit dem Geld der Bürger und der Betriebe aus den CO2-Abgaben auf Gas, Öl, Benzin und Strom gespeist wird. 

Diese Tricks zu Lasten der Bürger war man von der Ampel gewohnt, die Bundesregierung macht da munter weiter. Nur der Freistaat Bayern macht das Loch noch größer. Auf Antrag der Landesregierung Bayern, eingebracht vom Bundesvorsitzenden der Freien Wähler, dem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, hat der Bundesrat am 27.März beschlossen, schon in diesem Jahr die Ausschreibungsmenge um weitere 5000 MW Windkraft zu erhöhen, so dass alle, die bislang bei der Ausschreibung wegen zu hohen Preisen zu kurz gekommen sind, noch in diesem Jahr in den Genuss der EEG-Subvention kommen sollen. Das ist Wind-Lobbyismus auf Kosten der Steuerzahler pur. Aber zugestimmt haben alle Bundesländer außer Sachsen. Letztere haben sich wenigstens enthalten.

Die Märchenerzähler von Berlin

 Um die verfehlte Energiewende weiter fortsetzen zu können, scheut sich die Bundesregierung auch nicht davor, die Unwahrheit zu verbreiten. In der Einleitung des Klimaprogramms 2026 (S.12) begründet sie die Maßnahmen des Programms mit dem Pariser Klimaabkommen: „Bis Mitte des Jahrhunderts soll die globale Bilanz der Treibhausgasquellen – und senken ausgeglichen sein“. Im Pariser Klimaabkommen heißt es aber in Artikel 4, dass „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken … herzustellen“ ist.
Die zweite Hälfte des Jahrhunderts heißt zwischen 2051 und 2099. Das war damals so formuliert worden, weil Indien erklärt hatte, nicht vor 2070, und China nicht vor 2060, ein solches Ziel erreichen zu wollen. Die EU will 2050 treibhausgasneutral sein. Die USA und Argentinien wollen überhaupt kein Ziel in diesem Jahrhundert festlegen. Warum in aller Welt fälscht die Bundesregierung den Text des Pariser Abkommens in ihren offiziellen Dokumenten, um in Abweichung von Paris bereits 2045 treibhausneutral zu werden?

Da wird man als Antwort hören: Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, 2050 klimaneutral zu werden. Das war zwar falsch und naturwissenschaftlich höchst fragwürdig, aber kein Bundesverfassungsgericht würde die Bundesregierung daran hindern, anstatt 2045 die Zahl 2050 ins Klimaschutzgesetz zu schreiben. Und schon hätten wir heute eine Gnadenfrist von 5 Jahren gewonnen, um der höchstbedrängten Industrie und den durch CO2-Steuern abkassierten Bürgern Luft zu verschaffen. Ein fünfjähriges Moratorium für die europäischen und deutschen Klima-Sonderlasten würde unmittelbar ein neues Wirtschaftswunder entfachen!

Doch Kanzler Merz hatte es im März 2025 für nötig befunden, mit Hilfe von Grünen und Linken(!) die Jahreszahl 2045 in das Grundgesetz, Artikel 143 h, zu schreiben. Und diese Zahl wieder zu ändern, ist schwierig, weil SPD, Grüne, Linke auf absehbare Zeit eine Sperrminorität von 25 % zustande bringen werden. Das Klimaschutzgesetz auf die Zahl 2050, und damit wieder auf EU – Norm hoch zusetzen, ist durch diese Operation nicht einfacher geworden.

Unabhängig hiervon könnte und müsste sich die Bundesregierung den Nationen Italien, Tschechien, Polen, Belgien, Ungarn und Griechenland anschließen, die die CO2-Bepreisung für die nächste Zeit aussetzen wollen.

  • Die Bundesregierung könnte ohne weiteres bis 2028 die Verteuerung von Gas, Öl, Benzin und Diesel durch die CO2-Steuer aussetzen und damit ein beispielloses Konjunkturprogramm entfachen. Wenn überhaupt soll es hierfür erst 2028 einen europäischen CO2- Emissionshandel geben.
  • Die Bundesregierung könnte sofort das Fracking-Verbot für Deutschland aufheben, was zu einer Reindustrialisierung Deutschlands führen würde.
  • Die Bundesregierung könnte das Kernkraftverbot aufheben.
  • Die Bundesregierung könnte sofort den Kohleausstieg bei noch 27 großen Kohlekraftwerken beenden oder aufschieben.

Zwar liebäugelt Bundeskanzler Merz mit einer Verschiebung des Kohleausstiegs, aber sein Parteikollege Ministerpräsident Wüst hat sich in NRW feiern lassen, dass er die rheinischen Braunkohlereviere, die noch hunderte Jahre Energie liefern könnten (und zwar für Strom und für Kraftstoffe aus Kohle, wie es Helmut Schmidt in den siebziger Jahren untersuchen ließ) mit Rheinwasser volllaufen lassen will, um somit den nächsten Generationen diesen Kohlenstoffschatz unwiederbringlich zu zerstören.

Wir haben zu viele grüne Zerstörer an den Schalthebeln der Politik, die das Parteibuch von CDU und SPD haben. Es liegt an uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, auch in den Wahlkabinen zum Ausdruck zu bringen, dass wir mit dieser Politik nicht einverstanden sind.

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